Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
jovoco GmbH
Amtsgericht Stuttgart
HRB 787548
Stand Oktober 2024
1. Allgemeines, Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) werden Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen der jovoco GmbH (Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart HRB 787548 I Sitz: Vor Lau 24, 78652 Deißlingen) („jovoco“) und seinen Vertragspartnern („Kunden“), soweit nicht im Einzelfall eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Es gibt einen gesonderten Auftrag, der die Leistung von jovoco definiert.
2.2 jovoco erbringt gegenüber dem Kunden ausschließen Dienstleistungen i. S. d. §§ 611 ff. BGB.
3. Laufzeit des Vertrags
Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate.
4. Vergütung, Abrechnung
4.1 Höhe der Vergütung
Als Entgelt für die Dienste der jovoco verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Stunden- bzw. Tagessatzes (ein Tag entspricht 8 Stunden) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer von derzeit 19%.
4.2 Überweisung der Vergütung
Die Rechnungstellung erfolgt monatlich. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage.
4.3 Nachvollziehbarkeit
jovoco erbringt dem Kunden einen Leistungsnachweis in Form eines monatlich bereitgestellten Standardbuchungsjournals. Einträge des Buchungsjournals erfolgen in 15-minütigen Intervallen. Spezielle Auswertungen können als Serviceleistung implementiert werden.
5. Erstattung von Aufwendungen
Auslagen werden entsprechend Aufwand verrechnet.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Für die vertragsgemäße Erfüllung von Leistungen durch jovoco ist die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden von wesentlicher Bedeutung. Der Kunde verpflichtet sich daher, unentgeltlich und soweit erforderlich mitzuwirken.
Kann jovoco aufgrund einer Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllen, wird jovoco insoweit von der Pflicht zur Leistungserbringung frei.
7. Abwerbeverbot
7.1 Bedingungen des Abwerbeverbots
Jeder Versuch des Kunden, (freie) Mitarbeiter der jovoco zur Beendigung der bestehenden Vertragsverhältnisse mit jovoco zu verleiten, sowie jeder Versuch, sich in die geschäftlichen Beziehungen der jovoco zu ihren (freien) Mitarbeitern einzumischen, ist als schädlich für jovoco anzusehen und ist dem Kunden während der Laufzeit dieses Vertrages sowie innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses untersagt.
Der Kunde verpflichtet sich, seinen Mitarbeitenden sowie sonstigen eingesetzten Personen eine gleichlautende Verpflichtung aufzuerlegen.
7.2 Verstoß gegen das Abwerbeverbot von Mitarbeitern
Bei Verstoß gegen das Abwerbeverbot hinsichtlich eines Mitarbeitenden der jovoco beträgt die Vertragsstrafe 100.000,- EUR.
Hiervon unberührt bleibt das Recht der jovoco, gegen den Kunden einen weitergehenden Schaden geltend zu machen sowie die Unterlassung weiterer Verstöße zu verlangen.
8. Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflicht
8.1 Geheimhaltungspflichten
Die Parteien verpflichten sich, über alle im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren.
8.2 Haftungsumfang
jovoco haftet in Fällen grober fahrlässiger Pflichtverletzung bis zur Höhe des nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschadens, maximal bis zu 1.000.000,- EUR. Die Haftung der jovoco beschränkt sich auf den Auftragswert der Teilleistung, in deren Durchführung der Schaden verursacht wurde. Gleiches gilt für entsprechende Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen oder soweit Teile dieser Bestimmung ungültig sind, gelten die gesetzlichen Regelungen.
9. Nennung als Referenzkunde
jovoco ist berechtigt, den Kunden in Text und Bild (Nennung des Firmennamens des Kunden, Abbildung seines Logos, kurze Beschreibung des Kunden sowie des Kundenprojekts) als Referenzkunden in seiner Referenzliste, in Presseinformationen, auf der jovoco-Website oder sonstigen Marketingmaterialien zeitlich unbefristet und unentgeltlich anzugeben.
10. Schlussbestimmungen
Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und diesen AGB ist für beide Seiten Deißlingen, Deutschland.